Arbeiten an Asbestzementprodukten
TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
Asbest
Kein Baustoff hat soviel „Staub“ aufgewirbelt wie Asbest. Von der Wunderfaser mit tausenfacher Verwendungsmöglichkeit ist die einst so hoch geschätzte Asbestfaser zu einem Reizwort höchster Sensibilität und Beunruhigung geworden.
Heute darf Asbest nicht mehr verwendet werden. Ein Umgang ist nur zulässig im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten... kurz ASI
Josef Hack Malerbetrieb ist ein zertifizierterFachbetrieb für ASI
- A - Abbruch
- S - Sanierung
- I - Instandsetzung
Wo kann Asbest im Bauwerk auftreten?
- Dach- und Fassadenbekleidung
- Innenbekleidung
- Trennwandbau
- Lüftungskanäle
- Versorgungsleitung (Wasser und Abwasser)
- Dachrinnen, Blumenkästen usw.
- Asbesthaltige Fußbodenbeläge: Vinyl-Asbestplatten, Flexplatten
Was ist unter ASI zu verstehen?
Abbruch
Unter Abbruch ist das abbrechen von baulichen Anlagen oder Teilen zu verstehen und deren Entsorgung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Sanierung
Sanierungsarbeiten umfassen die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren, die durch schwach gebundene asbesthaltige Gefahrstoffe entstanden sind, einschl. der erforderlichen Nebenarbeiten.
Instandhaltung
Instandhaltungsarbeiten umfassen alle Maßnahmen zur Erhaltung des Soll-Zustandes (Wartung), zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes ( Inspektion) und zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes (Instandsetzung).
Gefahrstoffbroschüren